Hund - ImPulsIv
Individuelles Hundetraining & Hundebetreuung

Allgemeine Geschäftsbedingungen 


1. Der Auftraggeber erklärt Eigentümer / Halter des Hundes zu sein, oder über die nachweisbare Vertretungsvollmacht des Hundeeigentümers zu verfügen.
2. Für jeden Betreuungsauftrag / Trainingsauftrag gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Anderslautende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
3. Der zur Betreuung / zum Training übernommene Hund ist nachweislich gegen Tollwut, Staupe, etc. geimpft(EU-Impfpass ist vorzuweisen und während des Aufenthaltes zu hinterlegen), hat einen aktiven Zeckenschutz(im eigenen Interesse), hat keine Flöhe und wurde regelmäßig entwurmt. Diese Behandlungen werden anderenfalls durch den Auftragnehmer veranlasst und weiterverrechnet.
4. Hunde mit ansteckenden Krankheiten können aus Rücksicht gegenüber den anderen Betreuungshunden nicht aufgenommen werden. Hunde mit körperlichen Gebrechen, welche keine gesundheitliche Gefahr für andere Hundedarstellen, werden zur Betreuung übernommen. Wenn Hunde stark in Ihren Bewegungen eingeschränkt sind, wäre allerdings eine Einzelbetreuung sinnvoll.
5. Der Auftraggeber hat für seinen Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen (nach Aufforderung eine Kopie vorzulegen).
6. Besitzt der Auftraggeber keine Haftpflichtversicherung oder kann keine Kopie der Polizze vorgelegt werden, dann verpflichtet sich der Auftraggeber zum Ersatz sämtlicher durch seinen Hund entstandenen Schäden und Folgeschäden gegenüber Dritten.
7. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer über alle Besonderheiten des Hundes zu informieren (Läufigkeit, Krankheiten, Verhaltensauffälligkeiten, extremer Jagdtrieb, Unverträglichkeiten mit anderen Tieren oder Menschen, Futterunverträglichkeiten, etc.).
8. Gibt der Auftraggeber seine Zustimmung dazu dass sein Hund ohne Leine und Maulkorb geführt werden darf(soll), so erfolgt dies ausschließlich auf Gefahr und Risiko des Auftraggebers.
9. Der Auftraggeber haftet, sollte er am Training teilnehmen, für alle Schäden und Folgeschäden die sein Hund während des Trainings verursacht.
10. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Trainingseinheiten frühzeitig abzubrechen, wenn die Gesundheit oder das Leben des Hundes in Gefahr sind (z.B. wenn ein erhöhter Erschöpfungszustand erkennbar ist, etc.)
11. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer einen Tierarzt namhaft zu machen, der im Notfall (akute und unmittelbare Gefahr für den anvertrauten Hund) konsultiert werden soll. Wird kein Tierarzt namhaft gemacht bzw. ist dieser nicht erreichbar, ist es dem Auftragnehmer überlassen einen Tierarzt seiner Wahl zu konsultieren. Die anfallenden Tierarztkosten sind vom Auftraggeber zu ersetzen.
12. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Schäden und gesundheitliche Folgen, die wegen unvollständiger Information durch den Auftraggeber entstehen, sowie für Verletzungen, die beim normalen Spielen, Toben und Spazierengehen im Freiland nicht auszuschließen sind.
13. Auf Wunsch kann ein „Schnuppertermin“ bzw. eine „Schnuppernacht“ in Anspruch genommen werden. Die „Schnupperbetreuungsstunde“ wird aliquot berechnet, die „Schnuppernacht“ wird mit 100% verrechnet.
14. Terminabsagen für Trainingseinheiten müssen mindestens 24h im Vorhinein erfolgen, ansonsten muss eine Entschädigung von 50% berechnet werden. Terminabsagen für Betreuungen sind bis 48h vor dem Betreuungsbeginn kostenlos, danach werden 50% des Betreuungsentgeltes fällig.
15. Für die Betreuung des Hundes wird zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ein Betreuungsvertrag abgeschlossen. Dieser enthält die Daten des Hundebesitzers, Angaben zum Hund, zeitliche Dauer der Betreuung und die Höhe des Betreuungsentgeltes.
16. Der Auftraggeber muss dem Auftragnehmer das gewünschte Hundefutter zur Verfügung stellen.
17. Die Bezahlung erfolgt in 2 Teilen, 50% werden bei der Buchung verrechnet und 50% bei Abholung des Hundes.
18. Die Anzahlung ist innerhalb von 2 Wochen nach Buchung fällig, erfolgt kein Zahlungseingang verliert der Auftraggeber den Betreuungsplatz.
19. Wird der Hund nicht zum vereinbarten Termin abgeholt und erfolgt auch keine telefonische Verlängerung (auch per E-Mail/WhatsApp möglich), behält sich der Auftragnehmer das Recht vor den Hund nach drei Tagen beim zuständigen Tierheim abzugeben. Die dadurch entstehenden Kosten trägt der Auftraggeber.

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